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   StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/1956   

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StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/1956 (https://dejure.org/1957,1085)
StGH Bremen, Entscheidung vom 03.05.1957 - St 1/1956 (https://dejure.org/1957,1085)
StGH Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 1957 - St 1/1956 (https://dejure.org/1957,1085)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 21 (Zusammenfassung)

    Gutachten des Staatsgerichtshofs zur Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzentwurfs zum Bremischen Personalvertretungsgesetz, insbesondere zur Auslegung des Art. 47 BremLV

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • StGH Bremen, 17.12.1952 - St 3/52

    Zur beratenden Verwaltungstätigkeit eines nicht dem Deputationsgesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56
    Wenn bereits der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 17. Dezember 1952 - St 3/52 - beratende bürgerschaftliche Ausschüsse, die nicht in der Verfassung vorgesehen seien, für verboten gehalten habe, so seien um so mehr Bedenken gegen eine Regelung zu erheben, bei der eine Stelle bindend entscheiden solle, die keiner der drei Staatsgewalten angehöre und keiner verantwortlich sei.

    Die Entscheidung des Bremischen Staatsgerichthofs vom 17. Dezember 1952 - St 3/1952 - steht diesen Überlegungen nicht entgegen.

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56
    ï?±ï?© vgl. Entscheidungssatz des Urteils des BVerfG vom 27.4.1959, BVerfGE 9, 268: "Die §§ 59 - 61 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1957 (Brem.GBl. S. 161) sind nichtig, soweit sie in den Fällen der Mitbestimmung des Personalrats in personellen Angelegenheiten der Beamten die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsehen." 2.
  • StGH Bremen, 05.01.1957 - St 2/56

    Zu den Bürgerschafts- und Stadtbürgerschaftsmandaten der Abgeordneten, die der

    Auszug aus StGH Bremen, 03.05.1957 - St 1/56
    Im Sinne von § 13 Abs. 3 Satz 3 der Verfahrensordnung des Staatsgerichtshofs vom 17.3.1956 (Brem.GBl. S. 35) handelt es sich um ein Gutachten, da die Bürgerschaft sich über eine Zweifelsfrage Klarheit zu verschaffen wünscht (vgl. die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 5.1.1957 - St 2/1956 - unter F).
  • StGH Bremen, 31.01.2014 - St 1/13

    Verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfs zur Ausweitung des Wahlrechts

    Anders als das Bundesrecht, dem eine "vorbeugende Feststellung" der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit noch nicht bestehender Normen mit dem Grundgesetz fremd ist (BVerfG, Urt. v. 30.7.1952 - 1 BvF 1/52 - BVerfGE 1, 396, 400), lässt Art. 140 Abs. 1 S. 1 BremLV angesichts seiner weiten Fassung die Prüfung eines bloßen Gesetzentwurfs grundsätzlich zu (BremStGH, Ent. v. 4.7.1953 - St 1/53, BremStGHE 1, 42; BremStGH, Ent. v. 3.5.1957 - St 1/56 - BremStGHE 1, 96, 102; BremStGH, Urt. v. 14.5.2009 - St 2/08 - LVerfGE 20, 143, 154).

    Angesichts der schon durchgeführten, für die Ausweitung des Wahlrechts votierenden ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 24. Januar 2013 und der von den drei die Mehrheit bildenden Bürgerschaftsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE eingenommenen Haltung ist davon auszugehen, dass bei einer die Verfassungsmäßigkeit der Ausweitung des Wahlrechts bejahenden Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Gesetzgebungsprozess fortgesetzt wird (vgl. BremStGH, Ent. v. 3.5.1957 - St 1/56 - BremStGHE 1, 96, 102).

  • StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der

    Anders als das Bundesrecht, dem eine "vorbeugende Feststellung" der Vereinbarkeit oder Unvereinbarkeit noch nicht bestehender Normen mit dem Grundgesetz fremd ist (BVerfGE 1, 396), lässt Art. 140 Abs. 1 Satz 1 BremLV angesichts seiner weiten Fassung die Prüfung eines bloßen Normentwurfs grundsätzlich zu (BremStGHE 1, 42; 1, 96; vgl. auch Koch Die Landesverfassungsgerichtsbarkeit der Freien Hansestadt Bremen, 1981, S. 89 f.).

    Angesichts der schon durchgeführten, für die Wiedereinführung der Sperrklausel votierenden ersten Lesung am 4. Juni 2008 und der von den drei - die Mehrheit bildenden - Bürgerschaftsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU eingenommenen und in der mündlichen Verhandlung bekräftigten Haltung ist davon auszugehen, dass bei einer die Verfassungsmäßigkeit der Wiedereinführung bejahenden Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Gesetzgebungsprozess fortgesetzt wird (vgl. BremStGHE 1, 96, 102); die politische Willensbildung hat sich somit bereits in ausreichender Weise konkretisiert.

  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

    Die von den Antragstellern befürwortete Übertragung der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen, nach der die mit Art. 37 Abs. 2 HV nahezu wortlautgleiche Bestimmung des Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der Freien Hansestadt Bremen - kurz: Bremische Verfassung (BremVerf) - auch auf den öffentlichen Dienst anwendbar ist (Entscheidung vom 03.05.1957 - St 1/56 -, ZBR 1957, S. 234 ff.), scheidet bereits aufgrund der fehlenden Vergleichbarkeit der Verfassungsbestimmungen aus.

    Kann hieraus auf die grundsätzliche Anwendbarkeit von Art. 47 Abs. 2 BremVerf auf den öffentlichen Dienst geschlossen werden (vgl. demgegenüber die abweichende Meinung in ZBR 1957, S. 234 [238 f.]), lässt das Fehlen einer mit Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BremVerf vergleichbaren Bestimmung in Art. 37 HV den Rückschluss auf die Unanwendbarkeit von Art. 37 Abs. 2 HV auf den öffentlichen Dienst zu: Gerade weil diese Vorschrift für den öffentlichen Dienst nicht gilt, enthält Art. 37 HV keine Bestimmung, die derjenigen des Art. 47 Abs. 3 Satz 2 BremVerf gleicht.

  • VerfGH Sachsen, 22.02.2001 - 51-II-99

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Insoweit findet das Recht auf Mitbestimmung weder eine verfassungsrechtliche Grundlage im Demokratieprinzip der Sächsischen Verfassung, wonach die Legitimation staatlichen Handelns ausschließlich vom Volk im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf herrührt, noch vermittelt die Betroffenheit der Beschäftigten von Entscheidungen der Dienststelle die demokratische Legitimation der durch das Recht auf Mitbestimmung gewährleisteten Beteiligung (vgl. BVerfGE 93, 37 [69], Hessischer Staatsgerichtshof, Urteil vom 22. Dezember 1993, P.St. 1141, ESVGH 44, 13 [18]; a. A. Bremischer Staatsgerichtshof, Entscheidung vom 3. Mai 1957, St 1/56 Umdruck S. 17; Schuppert, Zur Legitimation der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, in: PersR 1993, S. 1 [13 f.]).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Hätte die Mitbestimmungsregelung des Art. 37 Abs. 2 HV sich auch auf die Behörden des Landes und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts beziehen sollen, so hätten die Behörden nach dem Sprachgebrauch des Art. 37 Abs. 1 auch im Abs. 2 dieser Vorschrift gesondert genannt werden müssen (a.A. für den im wesentlichen der hessischen Verfassungsnorm wortgleichen Art. 47 Abs. 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen der Bremische Staatsgerichtshof, Entscheidung vom 03.05.57 - St 1/1956 -, ZBR 1957, S. 234 [235 f.] mit der auch von den dissentierenden Richtern - ZBR a.a.O., S. 238 - nicht geteilten Begründung, die Nichterwähnung der Personalvertretung bei Behörden in Abs. 2 stelle eine nach dem Aufbau dieses Verfassungsartikels ohne weiteres verständliche verkürzte Ausdrucksweise dar).
  • BVerwG, 30.10.1964 - VII P 2.64

    Anordnung der Umsetzung eines Beamten der Schutzpolizei zur Kriminalpolizei -

    Hierzu habe der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen in seiner Entscheidung vom 3. Mai 1957 (St 1/56) festgestellt, daß Art. 47 Abs. 2 BremVerf., durch den der Umfang des den Betriebsräten zustehenden Mitbestimmungsrechts geregelt werde, auch für die bei den Behörden zu schaffenden Betriebsvertretungen gelte.
  • StGH Bremen, 09.11.1968 - St 3/68

    Zur Vereinbarkeit der Schaffung eines ständigen Petitionsausschusses durch die

    Die Entscheidung hat gemäß § 13 Abs. 3 Satz 3 der Verfahrensordnung des Staatsgerichtshofs vom 17. März 1956 (Brem.GBl. S. 35) als Gutachten zu ergehen (vgl. Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 5. Januar 1957 - St 2/56 - und vom 3. Mai 1957 - St 1/56 -.
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